Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch:
Ein Studium an der Universität Witten/Herdecke klingt für dich spannend, aber du hast Bedenken wegen der Studienbeiträge? Du möchtest neben deinem Studium praxisnah in die Wirtschaft schnuppern und direkt nach dem Studium im Beruf voll durchstarten? Dann ist ein Firmenstipendium bei einem unserer Praxispartner genau das Richtige für dich!
Die Studienförderung durch ein Unternehmen bietet dir die einzigartige Gelegenheit, finanzielle Unterstützung und wertvolle Ressourcen für deine persönliche und berufliche Entwicklung zu erhalten.
Das Firmenstipendium unterstützt dich, damit du sorgenfrei und konzentriert deine akademischen Ziele erreichen und zeitgleich wertvolle Kontakte in die Berufswelt knüpfen kannst.
Art der Förderung | Die Studienbeiträge für ein Bachelor-Studium in Höhe von derzeit 35.568 Euro werden in voller Höhe vom Unternehmen übernommen und direkt an die Universität ausgezahlt. |
Start | Zu Beginn des Wintersemesters 2024/25 |
Zielgruppe | Studieninteressierte an einem Bachelor-Studiengang ausschließlich an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft („Bachelor of Choice“). |
Bewerbungsfrist | Bewerbungen für ein Firmenstipendium sind möglich, nachdem eine Bewerbung um einen Studienplatz für einen Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft und eine Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt sind (Bewerbungsende für einen Studienplatz: 15. August 2024). |
Sonstiges | Wenn du von einem Unternehmen als zu fördernde:r Kandidat:in angenommen wirst, vereinbaren das Unternehmen und du eine individuelle Fördervereinbarung, die neben der Übernahme der Studienbeiträge durch die Firma auch die Eckpunkte deiner Tätigkeit für das Unternehmen regelt. |
Die Bewerbung ist denkbar einfach. Deine Bewerbungsunterlagen reichst du bitte gesondert nach deiner Bewerbung um einen Studienplatz für einen Bachelor-Studiengang an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft ein.
Sende dazu bitte ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten), deinen Lebenslauf (max. 2 Seiten) sowie den ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungsbogen (hier zum Download) per E-Mail an stipendium@uni-wh.de.
Vergiss im Motivationsschreiben nicht, deine persönlichen Erfolge und deine Vision für die Zukunft herauszustellen.
Einzureichende Unterlagen:
Noch ein paar Tipps für deine Bewerbung für ein Firmenstipendium:
Folgende Unternehmen bieten derzeit ein Firmenstipendium an:
Ob das Unternehmen möchte, dass du nach Studienende noch einige Zeit bei ihm als passgenaue:r Mitarbeiter:in arbeitest, oder ob es für das Unternehmen viel spannender ist, dass du neben dem Studium als Werkstudent:in dort arbeitest und deine Abschlussarbeit für das Unternehmen schreibst, regelt die individuelle Fördervereinbarung, die du mit dem Unternehmen triffst. Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen.
Mit der Fördervereinbarung gehst du einen bindenden Vertrag ein. Bei Nichterfüllen des Vertrages von deiner Seite musst du unter Umständen die Studienbeiträge, die das Unternehmen für dich gezahlt hat, zurückerstatten (jedoch maximal in Höhe der getätigten Zahlungen).
Brichst du dein Studium an der UW/H komplett ab, erlischt die Firmenförderung automatisch. Bereits an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet. Ob du gegebenenfalls verpflichtet bist, die bisher durch das Unternehmen gezahlten Studienbeiträge anteilig oder ganz an das Unternehmen zurückzuzahlen, wird individuell in der Fördervereinbarung geregelt, die du mit dem Unternehmen eingehst.
Wechselst du in einen anderen Studiengang innerhalb der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft (Bachelor of Choice), so schauen das Unternehmen und du, ob auch der neue Studiengang zu eurer Fördervereinbarung passt. Ist dies der Fall, bleibt die Förderung weiter bestehen. Passt der neue Studiengang nicht zur Fördervereinbarung, wird die Förderung abgebrochen (wie im Falle eines Studienabbruchs). Du erhältst dann jedoch von uns die Möglichkeit, in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um dein Studium an der UW/H beenden zu können. In jedem Fall solltest du das Unternehmen aber rechtzeitig über einen geplanten Studiengangwechsel informieren.
Ein Rechtsanspruch der Bewerbenden auf Bewilligung einer Förderung besteht nicht.
Das Firmenstipendium richtet sich in erster Linie an Studienanfänger:innen. Solltest du bereits Studierende:r eines Bachelor-Studienganges an der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft sein und Interesse an einem Firmenstipendium haben, sprich uns gerne an. Wir prüfen dann gemeinsam die Möglichkeiten.
Natürlich besteht immer ein Risiko, dass sich im Laufe der Zeit herausstellt, dass die Zusammenarbeit zwischen dem fördernden Unternehmen und dir nicht funktioniert. Unser Tipp: Wirf nicht gleich alles hin. Manchmal hilft auch ein klärendes Gespräch oder ein Perspektivwechsel, um doch noch einen guten Abschluss zu finden.
Passt es aber wirklich nicht, könnt ihr beide in diesem Fall die Förderung aufkündigen. Du erhältst die Möglichkeit, an der UW/H in den Umgekehrten Generationenvertrag (UGV) zu wechseln, um weiterhin dein Studium an der UW/H beenden zu können.
Ob du gegebenenfalls verpflichtet bist, die bisher durch das Unternehmen gezahlten Studienbeiträge anteilig oder ganz an das Unternehmen zurückzuzahlen, wird individuell in der Fördervereinbarung geregelt, die du mit dem Unternehmen eingehst. Bereits an die UW/H gezahlte Studienbeiträge werden nicht erstattet.
Bei Fragen zum Bachelor of Choice wende dich bitte an die allgemeine Studienberatung der Fakultät für Wirtschaft und Gesellschaft:
Bei Fragen zum Firmenstipendium hilft dir gerne Katharina Bruder (Kontakt unten) weiter.
M.A.
Katharina Bruder
Universitätsförderung
Projektmanagement
Tel.: +49 2302 / 926-944
E-Mail: Katharina.Bruder@uni-wh.de
E-Mail: Jetzt E-Mail senden
vCard: vCard herunterladen
Die Universität Witten/Herdecke ist durch das NRW-Wissenschaftsministerium staatlich anerkannt und wird – sowohl als Institution wie auch für ihre einzelnen Studiengänge – regelmäßig akkreditiert durch: