Gemeinsam für exzellente Zahnmedizin
Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V.
Lehre & Forschung stärken
Die universitäre Ausbildung angehender Zahnmediziner:innen fördern und innovative Forschung vorantreiben – das ist der Grundgedanke der Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V..
Die Fördergemeinschaft wurde 1985 von Zahnärzt:innen aus ganz Deutschland ins Leben gerufen, kurz nachdem der Bereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Witten/Herdecke seinen Betrieb aufgenommen hatte. Seitdem begleitet der gemeinnützige Verein die Entwicklung dieser Fachdisziplin.
Durch die Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V. ist das Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zum Bindeglied zwischen Wissenschaft und Praxis geworden: Empfehlungen der Fördermitglieder aus der Praxis fließen in die Entwicklung des Curriculums und der Forschungsprofile ein.
Mit seinem ganzheitlichen Lehrkonzept und zukunftsweisender Forschung genießt der Fachbereich Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Witten/Herdecke einen erstklassigen Ruf.
Aufgaben und Fördermaßnahmen
Die Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V. unterstützt das Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde an der Universität Witten/Herdecke durch gezielte Projektförderungen und Zuschüsse. Um die wissenschaftliche Arbeit an den Lehrstühlen des Departments für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voranzutreiben, hat sie in der Vergangenheit zudem wiederholt finanzielle Mittel für moderne und hochwertige Ausstattung bereitgestellt.
Auswahl aktueller und abgeschlossener Projekte und Fördermaßnahmen
- Zahnmedizinisches Nepalprojekt: Das Ziel des studentischen Projekts ist es, vor allem Kindern in den ortsansässigen Waisenhäusern und den umliegenden Schulen die Relevanz der Mundgesundheit näherzubringen.
- Studentische Initiativen
- Promotionsprojekte
- Reisekostenzuschüsse für Promovierende zu Kongressen
- Ein Profilometer für denLehrstuhl für Zahnerhaltung und Präventive Zahnmedizin: Das Messgerät macht es möglich, die Oberflächenbeschaffenheit von dentalen Materialien, Prothesen oder natürlichen Zähnen zu erfassen.
- Ein Multiplex Analyzer für den Lehrstuhl für Parodontologie: Dieser kommt zum Einsatz, um selbst kleinste Mengen biologischer Stoffe beispielsweise in der Sulcusflüssigkeit zu messen, die sich im Bereich zwischen Zahn und Zahnfleisch befindet und wichtige Funktionen wie Reinigung und Schutz der Zähne erfüllt.
- Ein Universalprüfgerät für den Lehrstuhl für Zahnärztliche Prothetik und Dentale Technologie.
Darüber hinaus hat die Fördergemeinschaft den universitären Eigenanteil bezuschusst, um ein neues Rasterelektronenmikroskop anzuschaffen.
Förderung beantragen
Förderberechtigt sind ausschließlich Studierende und Promovierende der Zahnmedizin an der Universität Witten/Herdecke.
So funktionieren Antragstellung und Kostenerstattung:
- Förderantrag bzw. Formular zur Kostenerstattung ausfüllen und unterschreiben.
- Projektskizze oder Abstract mit Bestätigung der Annahme (bei Förderung von Reisekosten) anfügen.
- Unterlagen per E-Mail, als Postsendung oder persönlich bei Prof. Dr. Anton Friedmann (Geschäftsführer) bzw. im Sekretariat bei Angela Hölscher einreichen.
Fakultät für Gesundheit (Department für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde)
Lehrstuhl für Parodontologie
Sekretariat, Raum 2.191
Alfred Herrhausen-Str. 44, 58455 Witten
Die Fördergemeinschaft bearbeitet Anträge in der Regel innerhalb von drei Wochen.
Promotionspreis
Jedes Jahr lobt die Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V. den Promotionspreis für die beste zahnmedizinische Promotion des Departments für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde an der Uni Witten/Herdecke aus. Der Preis ist mit einem Geldbetrag von 500 € dotiert. Die Verleihung findet traditionell anlässlich des Tages der Forschung statt, zusammen mit Preisverleihungen anderer Institutionen der UW/H.
Regelung zur Vergabe des Promotionspreises:
- Die Fördergemeinschaft stellt eine Urkunde über den Promotionspreis aus, die von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben wird.
- Das Preisgeld beträgt 500 €. Eine Teilung des Preises auf mehrere Arbeiten ist nicht möglich.
- In die engere Wahl für den Promotionspreis kommen ausschließlich Promotionen zum Dr. med. dent. mit einer Gesamtbewertung von „summa cum laude“ oder „magna cum laude“. Die Ergebnisse der Arbeit müssen vom Promovenden in Erst-, geteilter Erst- bzw. Letztautorenschaft publiziert sein.
- In die Auswahl werden jedes Jahr die Promotionen einbezogen, die im Herbst des Vorjahres und im Frühjahr des Jahres der Preisverleihung abgeschlossen wurden.
- Gibt es in dem betroffenen Zeitraum keine Promotion, die mit den oben genannten Wertungen abgeschlossen wurde, wird der Promotionspreis nicht vergeben.
- Der Vorstand der Fördergemeinschaft ernennt eine Jury, die über die Vergabe des Promotionspreises entscheidet. Diese besteht aus zwei Hochschullehrenden des Departments für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und einem Vorstandsmitglied der Fördergemeinschaft. Die Jurymitglieder sollten nicht in Verbindung zu einer der preiswürdigen Promotionen stehen.
Mitglied werden
Als Mitglied der Fördergemeinschaft Zahnmedizin e. V. an der Universität Witten/Herdecke hilft man mit, außergewöhnliche gemeinnützige Projekte zu realisieren, die Lehr- und Forschungstätigkeit der universitätsansässigen Zahnklinik zu unterstützen und die Studierenden und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern.
Füllen Sie dazu den Mitgliedsantrag aus und senden Sie diesen an:
Fördergemeinschaft Zahnmedizin
Prof. Dr. Anton Friedmann, Geschäftsführer
Alfred-Herrhausen-Str. 50
58448 Witten