Themenbezogene juristische Forschung
Institut für Medizinrecht
Medizinrecht als eigenes Forschungsfeld
Das Institut für Medizinrecht ist in Deutschland das bislang einzige dieser Art, das an einer Fakultät für Gesundheit angesiedelt ist. Dadurch kann es Rechtsgrundlagen, die für das Gesundheitswesen relevant sind, über die Grenzen der Rechtsdisziplinen wie Straf-, Zivil- und Sozialrecht besser untereinander abgleichen. Die Angliederung an die Fakultät für Gesundheit erleichtert den inter- und transdisziplinären Austausch mit den medizinischen Fächern und verbessert die Ausbildungssituation im (zahn-)ärztlichen und pflegerischen Bereich. Das Medizinrecht umfasst als Sammelbezeichnung ärztliches und pflegerisches Haftungs-, Straf- und Berufsrecht, Krankenhaus- sowie Krankenversicherungsrecht. Wichtige Fragestellungen des Instituts sind unter anderem, welche Auswirkungen rechtliche Rahmenbedingungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung haben, inwieweit die derzeitigen rechtlichen Grundlagen die in der Verfassung verankerte Patient:innenautonomie gewährleisten oder ob die rechtlichen Anforderungen an die klinische Forschung die Entscheidungsfreiheit von Proband:innen sichern oder den Forschungsstandort Deutschland beeinträchtigen.
Forschung: Spannungsverhältnis zwischen Medizin und Recht auflösen
In der Forschung begleitet das Institut für Medizinrecht Projekte der klinischen und der Versorgungsforschung in ihren rechtlichen Bezügen und folgt dem Ziel, die Lücken in der Rechtstatsachenforschung zu schließen. Damit will es einen Beitrag leisten, das Spannungsverhältnis zwischen Medizin und Recht aufzulösen. Durch die Analyse, wie Sachverständigengutachten in der forensischen Praxis umgesetzt werden, arbeitet das Institut zudem an evidenzbasierten methodischen Ansätzen in diesem gesellschaftlich höchst relevanten Aufgabenbereich.
Publikationen
Alle Publikationen des Instituts für Medizinrecht der UW/H werden nach und nach in der Hochschulbibliographie erfasst.
Lehre: Vermittlung von praxisorientiertem, juristischem Wissen
Studierende der Medizin, der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie der Pflegewissenschaft erhalten durch das Institut für Medizinrecht fundiertes, juristisches Wissen, das sich praxisorientiert an dem jeweiligen Studienabschnitt ausrichtet. In Kooperation mit den klinischen Fächern der Medizin greift die Lehre Einzelaspekte wie Konfliktfelder der Sterbehilfe, Stammzellforschung oder Fortpflanzungsmedizin auf. Damit begegnet das Institut bereits während des Studiums Missverständnissen und Rechtsunsicherheiten als Quelle von Missverständnissen. Die Qualitätssicherung und -verbesserung des medizinischen Sachverständigenbeweises ist ein weiterer Aspekt der Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Leitung
Prof. Dr.
Peter Gaidzik
Institutsleitung
Fakultät für Gesundheit (Department für Humanmedizin) | Institut für Medizinrecht
Alfred-Herrhausen-Straße 50
58455 WittenRaumnummer: E.48
Team
Andrea Pleger
Sekretariat
Fakultät für Gesundheit (Department für Humanmedizin) | Institut für Medizinrecht
Alfred-Herrhausen-Straße 50
58455 WittenRaumnummer: C-E.048