Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Professional Campus

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen für Veranstaltungen am Professional Campus der Privaten Universität Witten/Herdecke gGmbH (UW/H)

Stand: 20.02.2025

 

Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen“ anerkannt. Dies gilt zugleich für etwaige „Besondere Teilnahmebedingungen“, die bei bestimmten Veranstaltungen den Teilnehmenden mit der Zulassungsbestätigung bekannt gegeben werden.

 

Präambel

Der Professional Campus der Universität Witten/Herdecke (nachfolgend Professional Campus genannt) bietet in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und Instituten der Universität Witten/Herdecke und externen Praxispartnern weiterbildende Masterstudiengänge, Zertifikatskurse, Workshops und Konferenzen an. 

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH (UW/H) im Rahmen ihres Angebotes für Fort- und Weiterbildung mit dem Namen „Professional Campus“ angeboten werden.

(2) Für bestimmte Veranstaltungen gelten zudem besondere Teilnahmebedingungen, die den Teilnehmenden mit der Zulassungsbestätigung zur Kenntnis gebracht werden.

(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Teilnahmebedingungen keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Anmeldungen zu Veranstaltungen können grundsätzlich online, per E-Mail oder per Telefax an den Professional Campus erfolgen. Die Anmeldung zu der ausgewählten Veranstaltung inkl. der angegebenen Konditionen ist verbindlich, soweit und sobald eine Anmeldebestätigung nach Abs. 3 erfolgt. Anmeldende erklären, dass sie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. den besonderen Teilnahmebedingungen, sobald diese ihnen vorliegen, Kenntnis genommen haben. Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf die Durchführung der Veranstaltung. 

(2) Die UW/H bestätigt den Anmeldenden per E-Mail den Eingang der Anmeldung.

(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält die angemeldete Person eine Anmeldebestätigung mit Hinweis zur Rechnungsstellung. Mit wirksamem Zugang der Anmeldebestätigung kommt zwischen der angemeldeten Person und der Universität Witten/Herdecke ein Vertrag über die Teilnahme an der anmeldungsgegenständlichen Veranstaltung zustande.

 

§ 3 Teilnehmendenzahl

Die Teilnehmendenzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme für eine anmeldende Person wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält die anmeldende Person eine entsprechende Benachrichtigung. Sollte ein Platz frei werden, können Teilnehmende nachrücken, wenn sie dies wünschen und es rechtzeitig und organisatorisch möglich ist.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Teilnehmende sind verpflichtet, das Veranstaltungsentgelt zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit die Veranstaltung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber vor Beginn der ersten Veranstaltung, ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Nach Ablauf der Vierzehntagesfrist zur Zahlung behält sich der Professional Campus vor, die in Verzug geratene angemeldete Person kostenpflichtig anzumahnen oder von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.

(2) Kosten für Teilnahmeunterlagen sind in der Regel mit dem Entgelt abgegolten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird. Die Verpflegung der Teilnehmenden sowie die Bereitstellung evtl. notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt die UW/H nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich enthalten ist.

(3) Sofern im Veranstaltungsangebot oder in den besonderen Teilnahmebedingungen keine andere Regelung vorgesehen ist, ist das Veranstaltungsentgelt in voller Höhe vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen. Sollten Teilzahlungen vereinbart sein, gelten zusätzlich die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen. 

 

§ 5 Rücktritt und Kündigung

(1) Sofern im Veranstaltungsangebot oder in den besonderen Teilnahmebedingungen keine andere Regelung vorgesehen ist, gelten für Rücktritt, Kündigung und Ausschluss die nachfolgenden Bedingungen. 

(2) Angemeldete Personen können von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Rücktrittserklärung der Private Universität Witten/Herdecke gGmbH spätestens an dem Tag zugeht, der eine Woche vor Beginn der Veranstaltung liegt. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Je nach zeitlichem Eingang der Rücktrittserklärung werden die in den nachfolgenden Absätzen 3 bis 6 bezeichneten Stornierungsgebühren erhoben. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden abzüglich der jeweiligen Stornierungsgebühr und abzüglich etwaiger Verwaltungsaufwandspauschalen zurückerstattet.

(3) Eine Stornierung ist bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.  Der Veranstalter behält sich vor, für die Vereinbarung von gesonderten Zahlungsvereinbarungen und Stornierungen, die später als acht Wochen vor dem Termin eingehen, eine Verwaltungsaufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 zu erheben. 

(4) Bei einem Rücktritt bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 25 % des Veranstaltungsentgeltes.

(5) Bei einem Rücktritt bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Veranstaltungsentgelts.

(6) Bei einem Rücktritt bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornierungsgebühr 75 % des Veranstaltungsentgeltes; danach ist das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen.
Wenn der Rücktritt nach Veranstaltungsbeginn erfolgt oder wenn die Veranstaltung nicht angetreten wird, ist ebenfalls das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Die Nichtteilnahme ohne Stornierungserklärung, gleich aus welchem Grund, entbindet nicht von der vollen Zahlungspflicht; das gilt auch für die Nichtteilnahme an einzelnen Tagen, Modulen oder Teilen der Veranstaltung.

(7) Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts trotz Nichtteilnahme entfällt, wenn von der angemeldeten Person für die betreffende Veranstaltung eine zahlungspflichtige Ersatzperson, die die ggf. notwendigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, gemeldet wird. Für die Bearbeitung der Meldung einer geeigneten Ersatzperson wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 gegenüber der ursprünglich angemeldeten Person erhoben.

(8) Soweit eine Veranstaltung aus mehreren Modulen oder Terminen besteht, beginnt die Veranstaltung mit dem ersten und endet nach dem letzten Modul oder Termin.

 

§ 6 Absage und Leistungsänderungen durch den Professional Campus

(1) Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Professional Campus vor. Insbesondere ist er berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen als den angegebenen Referierenden durchführen zu lassen oder die Veranstaltung in digitaler Form durchzuführen, wenn es unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens geboten erscheint, eine Präsenzveranstaltung zu vermeiden. Der Professional Campus behält sich zudem vor, Veranstaltungen aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen, insbesondere wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht oder vor Veranstaltungsbeginn unterschritten wird. Die Teilnehmenden werden darüber unter den in der Anmeldung genannten Kontaktdaten umgehend informiert.

(2) Sollte eine gesamte Veranstaltung nicht stattfinden, wird den Teilnehmenden die bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet; ggf. noch ausstehende Teilnahmegebühren sind nicht zu entrichten. Weitergehende Ansprüche (z. B. Stornogebühren für gebuchte Anreise oder Hotel) bestehen nicht. Wird die Veranstaltung auf einen Termin verlegt, an dem eine teilnehmende Person nicht teilnehmen kann, erhält diese Person eine Erstattung entsprechend den vorstehenden S. 1 und S. 2.

 

§ 7 Überlassene Unterlagen

Von der UW/H im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung der UW/H weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Der Professional Campus wird gegenüber jeder zuwiderhandelnden teilnehmenden Person Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

(1) Für erteilten Rat, vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten sowie deren wirtschaftliche Verwertbarkeit wird keine Gewähr übernommen.

(2) Für die Haftung der Vertragspartner gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 9 Ausschluss von der Teilnahme

Die UW/H ist berechtigt, Teilnehmende in anderen als dem in § 4 Abs. 1 S. 2 angegebenen Fällen, z. B. Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufes, Missachtung der Ordnungen oder Richtlinien der Universität u. Ä., nach pflichtgemäßem Ermessen ganz oder teilweise von einer Teilnahme auszuschließen. Erfolgt der Ausschluss vor Veranstaltungsbeginn, so gelten für die Rückerstattung die in § 5 aufgeführten Stornierungszeiträume und Gebühren; der Professional Campus behält sich vor, im Falle von Vorsatz entgegen den Regelungen von § 5 Abs. 3 bis Abs. 6 S. 1 nach billigem Ermessen die volle Veranstaltungsgebühr zu erheben. Nach Beginn der Veranstaltung wird bei einem Ausschluss im Sinne von S. 1 die volle Veranstaltungsgebühr erhoben.

 

§ 10 Angaben der angemeldeten Person/Datenverarbeitung

(1) Die UW/H weist darauf hin, dass zur Anmeldung korrekte Adressdaten angeben werden müssen. Die UW/H behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

(2) Angemeldete Personen werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der UW/H in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Diese Daten werden vertraulich behandelt.

(3) Die erhobenen Daten müssen ggf. an externe Vertragspartner zum Zwecke der Veranstaltungsorganisation weitergegeben werden; in diesem Fall wird die UW/H dafür Sorge tragen, dass nur die für die jeweiligen Zwecke erforderlichen Daten weitergegeben werden. Die angemeldete Person erklärt sich mit dieser Datenweitergabe einverstanden. Die angemeldete Person kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen. Ggf. führt ein Widerruf dazu, dass an bestimmten Teilen der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann; es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebührenteilen, die auf solche Veranstaltungsteile entfallen. 

(4) Die angemeldete Person erklärt ihr Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss der gebuchten Veranstaltung zum Zweck der weiteren Betreuung gespeichert bleiben und sie hierfür von der UW/H Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Die angemeldete Person kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.

 

§ 11 Datenschutz

Für externe Links zu fremden Inhalten können wir trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch andere Anbieter sind wir nicht verantwortlich. Der Schutz der personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich eines Besuchs auf unserer Website ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise der Universität Witten/Herdecke.
 

§ 12 Nutzungsüberlassung Bild- & Tonrechte

(1) Verschiedene Veranstaltungen werden von der UW/H oder Partnern der UW/H fotografisch und/oder filmisch dokumentiert. Dafür benötigen wir von den Teilnehmenden die Überlassung der Nutzungsrechte ihrer Bild- und Tonaufnahmen. Unser Ziel ist es, die Aufnahmen für unsere Onlinemediathek als zukünftiges Unterrichtsmaterial oder zur Bewerbung unserer Veranstaltungen in sämtlichen Medien (Social Media, Website, Printprodukte wie Flyer und Broschüren) und unseren Newsletter zu nutzen. Sollten die Teilnehmenden im Filmmaterial namentlich erwähnt werden, beispielsweise mit einem Statement im Nachklang der Veranstaltung, wird ihnen das Material zur Freigabe vorab zugeschickt.

(2) Die angefertigten Bild- und Tonaufnahmen darf die UW/H in veränderter oder unveränderter Form, räumlich und zeitlich unbegrenzt, zur Dokumentation, für unsere Onlinemediathek als zukünftiges Unterrichtsmaterial oder zur Bewerbung unserer Veranstaltungen in sämtlichen Medien (Social Media, Website, Printprodukte wie Flyer und Broschüren) und unseren Newsletter über die Veranstaltung vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich wiedergegeben. Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht. Die Aufnahmen und die Nutzungsüberlassung erfolgen kostenfrei. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, bei der die Teilnehmenden die Überlassung der Bild- und Tonaufnahmen anwählen, erklären sich hiermit in vollem Umfang einverstanden. Bitte informieren Sie uns, falls Sie mit solchen Aufnahmen nicht einverstanden sind. Sie können ihre Einwilligung aus wichtigem Grund jederzeit ohne Angabe von Gründen, jedoch frühestens zwölf Monate nach der Veranstaltung, widerrufen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform. Dies gilt nicht für die Anmeldung.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von der UW/H im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

(3) Die Parteien sind bestrebt, im Streitfall vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine außergerichtliche Lösung zu finden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Beruft sich eine Vertragspartei darauf, dass der Vertrag ohne die unwirksame oder anfechtbare Bestimmung nicht geschlossen worden wäre, so trägt die sie Darlegungs- und Beweislast für diesen Umstand.