Prof. Dr.

Peter Gaidzik

Institutsleitung

Fakultät für Gesundheit (Department für Humanmedizin)  |  Institut für Medizinrecht



Forschung

Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit: 

  • Arzthaftungs- und Arztstrafrecht
  • Medizinrecht
  • Rechtliche Rahmenbedingungen medizinischer Innovationen
  • Probleme der Begutachtung bzw. des medizinischen Sachverständigenbeweises
  • Ärztliches Berufsrecht, einschließlich Vertragsgestaltungen im ärztlichen Bereich


Veröffentlichung zahlreicher Buchbeiträge, Aufsätze und Vorträge zu medizin- und versicherungsrechtlichen Themen
 


Lebenslauf

seit 2002
Leiter des Instituts für Medizinrecht an der UW/H

seit 2002
zugelassen beim Oberlandesgericht Hamm; berufenes Mitglied der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, stellvertretender Vorsitzender des Fachausschusses Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer Hamm

seit 2000
geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Ethik-Kommission der UW/H

seit 1996
Lehrauftrag für Medizinrecht an der UW/H

seit 1995
niedergelassener Rechtsanwalt mit medizin- und versicherungsrechtlicher Ausrichtung

seit 1994
geschäftsführender Gesellschafter des Instituts für fachübergreifende Begutachtung in den Medizin, Münster

1994
Zweites Juristisches Staatsexamen

1991
Erstes Juristisches Staatsexamen

1986 – 1991
Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster sowie der FU Berlin

1986
Promotion am Institut für Rechtsmedizin der WWU Münster

1984
Approbation nach vorherigem Medizinstudium an der WWU Münster
 


Weitere Informationen

  • Fortbildungsdozent der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, der Deutschen Anwaltsakademie, der Rechtsanwaltskammer beim OLG Hamm sowie der Ärztekammern Westfalen, Lippe, Nordrhein und Berlin